ABER: Nur ein Stör, ODER einen Karpfen, ODER einen Sterlet bis 1m, ODER einen Hecht, ODER einen Aal, ODER einen Zander, ODER einen Wels pro Tageskarte.

3. Laichkarpfen müssen zurückgesetzt werden, da es sich um Laichfische handelt. Gleiches gilt für Störe über 1m, wobei diese zusätzlich unter Naturschutz stehen.

Graskarpfen müssen ebenfalls zurück gesetzt werden. Bei Graskarpfen erhält man im Gegenzug 2 Forellen.

Sollte es zu Verstößen gegen diese Regeln, insbesondere der Naturschutzauflagen, kommen, ist eine Strafe in Höhe von 150 € direkt vor Ort von dem Angler zu bezahlen.

Jede Gemeinschaft braucht Regeln. Haltet euch an diese und wir sind die besten Freunde.